Informationen zu den diesjährigen Veranstaltungen unseres Hegeringes
Sehr geehrte Mitglieder,
Sie lesen darüber jeden Tag in der Zeitung, sehen oder hören die Meldungen im Fernsehen oder im Radio – das Corona-Virus beeinflusst doch ganz erheblich unser Alltagsleben.
So wird es Sie nicht überraschen, dass auch die Veranstaltungen des Hegerings von Corona betroffen sind.
Die für Mitte März 2020 angekündigte Jahreshauptversammlung, zu der wir bereits eingeladen hatten, werden wir in diesem Jahr nicht mehr nachholen. Wir müssten die Bestimmungen der Corona-Schutz VO idF vom 15.07.2020 einhalten - der Aufwand ist relativ hoch. Wir gehen davon aus, dass erst im nächsten Jahr, voraussichtlich am 15. März 2021 im Haus Terhörne in Südlohn, die JHV stattfinden wird.
Leider fällt auch das diesjährige Hegeringschießen in Flamschen der Corona-Pandemie zum Opfer. Wir müssten selber ein Hygiene-Konzept entwickeln, es dürfen sich maximal fünf Schützen am Tontauben-Stand aufhalten, wir müssten feste Zeiten für alle Gruppen vereinbaren – kurz, die Organisation wäre ein sehr großer Aufwand und wir haben die Sorge, dass dabei der Spaß auf der Strecke bleibt.
leider müssen wir unseren angekündigten Hundetag in diesem Jahr ausfallen lassen.
Die Coronainfektionen steigen aktuell wieder stark an.
Nach Rücksprache mit unseren Hundeobleuten Norbert Demes und Otger Buß haben wir uns schweren Herzens zu diesem Schritt entschlossen.
Wie Anfang diesen Jahres möchten wir zur Stärkung des Gemeinschaftssinnes im Hegering wieder eine gemeinsame „Fuchswoche“ organisieren. (voraussichtlicher Termin Mitte Januar 2021). Revierinhaber laden Mitjäger aus dem Hegering zum Ansitz zu sich ins Revier ein. Zum Abschluss der Fuchswoche wollen wir dann gemeinsam frühstücken und Strecke legen.
Wir bitten die Revierinhaber, die gerne Jagdfreunde aus dem Hegering einladen möchten, sich bei Ulrich Behmenburg (02563- 5005) zu melden. Ebenso mögen interessierte Jäger zu unserem Hegeringvorsitzenden Kontakt aufnehmen. Rückmeldung bitte bis Ende Dezember 2020 Der genaue Termin wird den Revierinhabern und Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Um die Organisation aller Veranstaltungen zu vereinfachen, bitten wir (sofern noch nicht geschehen) alle Revierinhaber unseres Hegeringes, uns ihre Kontaktdaten per e-mail mitzuteilen:
an : u.behmenburg@gmx.de
Weitere Termine (Tauben- und Krähentage) und Informationen können Sie unter www.hegeringsso.de nachlesen und werden im RWJ sowie in der Tagespresse veröffentlicht.
Der Vorstand des Hegerings hofft auf eine rege Teilnahme bei allen Veranstaltungen und wünscht dabei viel Erfolg und Vergnügen.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
im Namen des Vorstandes
Ulrich Behmenburg Hermann Stengel
(Hegeringleiter) (Geschäftsführer)
Jagdausübung nach der neuen CoronaSchVO
Mit Wirkung zum 11.01.2021 hat das zuständige Fachministerium NRW die Coronaschutzverordnung (CoronaSchutzVO) angepasst. Hiervon ist auch die Jagdausübung betroffen. Bei der Jagdausübung auf Basis der neuen CoronaSchVO ist ab dem 11.01.2021 folgendes zu beachten:
zulässige (privilegierte) Gesellschaftsjagden
Nach § 13 Abs. 1 der CoronaSchutzVO sind alle Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 31. Januar 2021 untersagt. Das zuständige Fachministerium hat durch Erlass vom 21.10.2020 geregelt, dass eine Gesellschaftsjagd grundsätzlich als Veranstaltung im Sinn der CoronaSchutzVO NRW gilt. Nach § 17 a Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, wenn mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken. Hiervon ausgenommen sind nach § 13 Abs. 2 Ziffer 4 der CoronaSchutzVO privilegierte Jagdveranstaltungen. Hierbei ist folgendes zu beachten und wie folgt zu verfahren:
· Nach § 13 Abs. 2 Ziffer 4 CoronaSchutzVO sind Gesellschaftsjagden zur Jagdausübung nur dann privilegiert und zulässig,
- wenn sie zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation dienen und
- wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.
· Sofern im Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2021 eine privilegierte Gesellschaftsjagd geplant ist, ist vorab mit der unteren Jagdbehörde des Kreis Borkens die Zulässigkeit dieser Jagdveranstaltung zu klären (per Telefon: 02861/681-3010 oder per Mail n.kortstegge@kreis-borken.de).
· Die Vorgaben der §§ 2 bis 4a CoronaSchutzVO sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rückverfolgbarkeit (§ 4a Abs. 2 Ziffer 7 CoronaSchutzVO), als auch für die Einhaltung des Mindestabstandes (§ 2 Abs. 2 Ziffer 9 CoronaSchutzVO).
· Alle anderen Gesellschaftsjagden (z. B. auf Niederwild) sind bis zum 31. Januar 2021 untersagt.
sonstige zulässige Jagdausübung unterhalb der Teilnehmerzahl einer Gesellschaftsjagd (Einzeljagden)
Zulässig sind Jagden in Begleitung mit Personen aus dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person eines anderen Hausstandes, jedoch maximal 4 Personen, da es sich ansonsten um eine Gesellschaftsjagd handelt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachministerium NRW ist es möglich, dass in einem Jagdrevier mehrere Jagden in Begleitung in dem vorgenannten Rahmen stattfinden. Zwischen diesen Jagden darf jedoch kein jagdliches Zusammenwirken – während und nach der Jagd – stattfinden.
Bitte informieren Sie die Mitglieder Ihres Hegerings.
Danke und falls Fragen bestehen, bitte melden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Norbert Kortstegge
Bitte beachten Sie die neuen Rufnummern der Kreisverwaltung Borken!
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Kreis Borken - Der Landrat
Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Burloer Str. 93, 46325 Borken
Zimmer: 1141 (Etage 1 D)
Telefon: +49 2861 681-3010
Telefax: +49 2861 681-823010
E-Mail: n.kortstegge@kreis-borken.de
Internet: http://www.kreis-borken.de
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